Unterrichtsluft Schnuppern
Mit dem Schuljahr 2024/2025 können Schüler/innen der 11. bis 13. Schulstufe im Rahmen ihres individuellen Praktikums, nach einer Kurzunterweisung an den Pädagogischen Hochschulen, den Lehrer/innen-Beruf bis zu drei Tage praktisch erleben. Ziel dieses Praktikums ist es, den Schüler/inne/n einen direkten Eindruck zu ermöglichen und die Studienwahl zum Bachelorstudium Lehramt zu fördern.
Schüler/innen, welche den Berufswunsch Lehrer/in haben, konnten bisher nur auf Ihre eigenen Eindrücke aus der Perspektive als Schüler/in hin die Berufswahl treffen.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 können sich Schüler/innen der 11. bis 13. Schulstufe im Rahmen ihrer individuellen Berufs(bildungs)orientierung (§ 13b SchuG) zum Programm „Unterrichtsluft schnuppern“ anmelden lassen.
Das Programm besteht aus fünf Modulen, wobei die Lehrveranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen und die Schnupperschulen aus dem österreichweiten Angebot frei wählbar sind.
Aufbau des Programms
Die Durchführungsphase (März – April) umfasst drei Module:
• Im Modul 1 können die Pädagogischen Hochschulen den Schüler/inne/n eine erste Einführung ins Lehramtsstudium ermöglichen – der empfohlene Umfang beträgt 3 Stunden.
• Beim Modul 2 geht es darum, dass die Begleitlehrperson der aufnehmenden Schule die/den Schüler/in kennenlernt und erste Abstimmungen getroffen werden – der empfohlene Umfang beträgt eine Stunde.
• Im Modul 3 sammeln Schüler/innen unter Anwesenheit einer Begleitlehrperson der aufnehmenden Schule erste eigene Unterrichtserfahrungen – der empfohlene Umfang beträgt 2 bis 4 Tage.
Die Reflexions-/Nachbereitungsphase (Mai –Juni) umfasst zwei Module:
• Im Modul 4 können erneut die Pädagogischen Hochschulen den Schüler/inne/n weitere Einblicke ins Lehramtsstudium ermöglichen – der empfohlene Umfang beträgt 3 Stunden.
• Im abschließenden Modul 5 können die Schüler/innen in ihrem Klassenverband über ihre gemachten Erfahrungen reflektieren und erhalten ggf. ein Zertifikat von der Stammschule über die erfolgreiche Teilnahme am Programm.
Aufgaben der verschiedenen Stellen
Aufgaben der Schüler/innen
1. Bekanntgabe des Teilnahmewunsches beim Klassenvorstand / bei der Klassenvorständin
2. Optionale Teilnahme beim Modul 1 und 3
3. Kontaktaufnahme mit der Volksschule und Terminvereinbarung sowie inhaltliche und methodische Abstimmung mit der/dem Begleitlehrer/in
4. Verpflichtende Teilnahme und Unterstützung des Unterrichts
5. Rückmeldung an den Klassenvorstand / die Klassenvorständin und freiwilliger Bericht an die Klassenkolleg/inn/en
Aufgaben der Schule (Klassenvorständ/innen sowie BBO-Lehrer/innen)
1. Schüler/innen mit Interesse und Begabung für den Beruf „Lehrperson“ aktiv ansprechen
2. Anmeldung interessierter Schüler/innen vornehmen und gemeinsam mit ihnen geeignete Tage für die Durchführung des „Schnupper-Programms“ auswählen (Prüfung der ausgewählten Tage im Hinblick auf Hindernisgründe, wie z. B. Schularbeiten, Tests).
3. Kollegium der AHS/BMHS über die „individuelle Berufs(bildungs)orientierung” (§ 13b SchUG) und die Teilnahme angemeldeter Schüler/innen informieren
4. Ausdruck und Überreichung des unterschriebenen Zertifikats (Unterschrift und Rundsiegel der Schulleitung der AHS/BMHS) an die Teilnehmer/in.
5. Nach dem Modul 3 die Möglichkeit zum Austausch der Teilnehmer/innen im Klassenverband zulassen.
Schüler/innen sind während der Teilnahme am Programm versichert!
• Unfälle: Für die Teilnahme an einer individuellen Berufs(bildungs)orientierung (§ 13b SchUG) bzw. einer schulbezogenen Veranstaltung (§ 13a SchUG) wird auf § 75 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) hingewiesen. Damit kommt die gesetzliche Unfall-Pflichtversicherung zur Anwendung, das heißt die Schüler/innen müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden (siehe dazu auch BGBl. Nr. 472/1986).
• Beschädigungen durch Schüler/innen: Bei Schäden, die durch das Verhalten von Schüler/innen ausgelöst werden, besteht keine gesetzliche Haftpflichtversicherung (anders als bei der Unfallversicherung). Die Haftung ist im konkreten Einzelfall unter anderem auch in Hinblick auf das Alter der Schüler/in und allfälligen Aufsichtspflichtverletzungen zu prüfen.
Kontaktdaten für Fragestellungen
Für Fragen an das BMBWF:
Abteilung BMBWF - I/6
Schulversuche, Unterrichtsentwicklung, pädagogische Reformprozesse, Schulaufsicht für ZLA, Bildungs- und Berufsorientierung
E-Mail: unterrichtsluft-schnuppern@bmbwf.gv.at
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für die Teilnahme von Schüler/innen am Programm „Unterrichtsluft schnuppern“ ist die individuellen Berufs(bildungs)orientierung (§ 13 b SchuG). Es dürfen maximal fünf Tage aufgewendet werden.
Eine solche Veranstaltung ist als schulbezogene Veranstaltung (§ 13 a SchuG) vorzusehen und erfordert einen einstimmigen positiven Beschluss des Klassenforums der Begleitlehrer/innen, da diese Veranstaltung auf einen lehrplanmäßigen Unterricht aufbaut.