Einmelden von Medienkooperationen


Die Bildungsdirektion für Wien möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass Bundesschulen im Rahmen der Novellierung des Medientransparenzgesetzes verpflichtet sind, zweimal jährlich ihre Medienkooperationen einzumelden. Meldefrist für das Sommersemester 2025 ist der 10. Juni 2025. Bitte nehmen Sie die Meldung über den Medientransparenzgesetzmanager vor: https://mtgm.at/. Wichtig: Für die Einmeldung ist ein Sujet notwendig. Bitte achten Sie darauf, die Einmeldungen fristgerecht vorzunehmen.

Zur Unterstützung finden Sie einige Auszüge aus den FAQs der RTR zu Fragen, die sich im letzten Halbjahr ergeben haben, bzw. auf der Website der RTR aktualisiert wurden - Orientierungshilfe Medientransparenz | RTR.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben Nr. 11/2024 (BMBWF). Für Fragen steht Ihnen Mag.a Leonie Duty-Knez zur Verfügung:
01 52525/ 77027
leonie.knez@bildung-wien.gv.at