Unwetterkatastrophe

Regelung für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, Schulleitungen und das Verwaltungspersonal

Die Unwetterlage in weiten Teilen Österreichs ist sehr ernst. Zahlreiche Bundesländer sind von Regenmassen und starken Schneefällen betroffen. Unsere Sicherheit muss daher oberste Priorität haben – gerade auch für unsere Jüngsten.  

Aus diesem Grund sind Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen sind automatisch entschuldigt.  

Ebenso gelten Schülerinnen und Schüler automatisch als entschuldigt, die nicht zur Schule kommen können, weil ihnen auf Grund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr der Schulweg nicht möglich ist oder weil der Schulweg infolge der Sturm- und Hochwasserschäden zu gefährlich wäre. 

Sofern ganze Schulstandorte geschlossen werden müssen, werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte direkt vom Schulerhalter, also der betroffenen Gemeinde, oder der Direktion heute noch verständigt. 

Sollten geplante Schulveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen, so werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler direkt über die Schule informiert. 

Für Lehrkräfte, Schulleitungen und das Verwaltungspersonal an Schulen gilt sinngemäß dieselbe Regelung.  

All jene Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten, die im Katastrophenschutz zum Beispiel im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind und deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist, sind automatisch freigestellt. 

Wir danken allen Einsatzkräften für Ihren unermüdlichen Einsatz!