Laut § 62 Abs. 1 SchUG haben Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichtes zu pflegen (vgl. § 62 Abs. 1 SchUG). Um Sie als Lehrperson an der Mittelschule in der Kommunikation und dem Austausch mit Erziehungsberechtigten und Schüler/innen zu unterstützen, hat das BMBWF ein Infoblatt zu den verschiedenen Gesprächsformaten an Mittelschulen konzipiert. Die Übersicht gibt Ihnen Informationen zu bestehenden rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Organisation und Inhalt und soll Ihnen eine Hilfestellung für die gesetzeskonforme Nutzung der vorhandenen Formate bieten.
Rechtlich sind verschiedene Gesprächsformate sowie Themen vorgesehen, von anlassbezogenen Aussprachen bis hin zu verbindlichen, regelmäßigen Gesprächen. Zu den regelmäßig anzubietenden Gesprächsformaten zählen beispielsweise Elternsprechtage oder die Gespräche zu Leistungsstärken und Leistungsstand zwischen Kind, Erziehungsberechtigen und Lehrpersonen (KEL-Gespräche).
Genaueres entnehmen Sie bitte dem angefügten Infoblatt.