Für das klassenweise Schülereislaufen im Rahmen des Pflichtgegenstands Bewegung und Sport im Schuljahr 2024/25 gelten nachfolgende Regelungen: Öffentliche Schulen die der Bildungsdirektion für Wien unterstehen, können die Kosten gegen Vorlage eines Frequenzscheins von der zuständigen Behörde erstatten lassen.
Volksschulen, Integrationsklassen und Sonderpädagogische Zentren können zusätzlich zur Lehrkraft drei Begleitpersonen kostenlos mitnehmen. Privatschulen müssen selbst für die Kosten aufkommen.
Die Ausschreibung sowie den Frequenzschein finden Sie anbei.