Wien (OTS) - Die Stadt Wien nimmt humanitäre Verantwortung geflüchteten Menschen Schutz zu bieten wahr und leistet rasche Unterstützung für Frauen und Kinder. Damit junge Menschen in dieser krisenhaften Situation wieder Bildungsangebote und Strukturen erleben, ist es wichtig Schulplätze zur Verfügung zu stellen. In Wien werden bisher 800 geflüchteten Kindern Schulplätze ermöglicht – Stand 15.03.2022.
Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr dankt den Wiener Schulen: „Die Stadt Wien hat bereits umfassende Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt, um die herausfordernden Zeit gemeinsam zu meistern. Es ist unsere humanitäre Aufgabe geflüchteten Kindern aus der Ukraine die Möglichkeit zu geben, sich in Sicherheit zu fühlen. Mit einem Schulplatz geben wir jungen Menschen eine Perspektive. Wichtig sind zudem muttersprachliche Lehrkräfte für Ukrainisch. Es haben sich bereits viele gemeldet und die Anstellungen werden vorbereitet. Wien geht hier einen sehr raschen Weg, um muttersprachlichen Lehrkräften und Kindern Chancen zu ermöglichen.“
Die Stadt Wien ruft pensionierte Pädagog*innen zur Unterstützung auf, an welche ein Brief ergeht. Bildungsdirektor Heinrich Himmer ergänzt: „Der Krieg in der Ukraine sorgt dafür, dass viele Familien auf der Flucht sind und ihre Heimat verlassen müssen. Diese Situation erfordert abermals unser Zutun und die Bündelung unserer Kräfte und Ressourcen – nur so können wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sich diese Menschen bei uns willkommen fühlen. Es ist uns ein großes Anliegen, den Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld zu bieten und sie bestmöglich zu unterstützen. Ich möchte an dieser Stelle all jenen, die Ihren Beitrag leisten und sich solidarisch zeigen, meinen Dank aussprechen.“
Stadt Wien übernimmt Betreuungskosten
Die Stadt Wien übernimmt für geflüchtete Kinder aus der Ukraine die Kosten für die Betreuung und die Mittagsverpflegung sowie gegebenenfalls Jause. Dies gilt für ganztägig geführten Schulen bis zur Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status, etwaiger Möglichkeiten für den Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt bzw. Klärung der Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung.
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