Nostrifikationen nach dem Lehrplan der AHS

Mit der Nostrifikation werden Zeugnisse von Schulen nach ausländischem Lehrplan, egal ob In- oder Ausland, mit österreichischen Zeugnissen gleichgestellt.

Mit der Nostrifikation werden Zeugnisse von Schulen nach ausländischem Lehrplan, egal ob In- oder Ausland, mit österreichischen Zeugnissen gleichgestellt.


Nostrifikationen führt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung durch

Kontakt

Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Forschung

Minoritenplatz 5
1010 Wien

 

Vorgangsweise

Bewerber/innen um eine Nostrifikation erhalten vom Bundesministerium einen Bescheid. Darin steht, ob und welche Prüfungen noch abzulegen sind, bis die von Ihnen angestrebte Gleichstellung möglich ist.
Für Prüfungen nach dem Lehrplan einer AHS kann mit dem Bescheid bei der Externistenprüfungskommission ein Antrag auf Zulassung zur Nostrifikationsprüfung gestellt werden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Über die erfolgreich abgelegten Nostrifikationsprüfungen wird von der Prüfungskommission ein Zeugnis ausgestellt.
Dieses Zeugnis ist dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorzulegen, das die erfolgreiche Nostrifikation mit Bescheid bestätigt.

 

 

Veröffentlicht am 29.01.2020