Voraussetzung für die Aufnahme in die 1. Klasse einer AHS ist, dass die Schüler*in im Jahreszeugnis der 4. Klasse Volksschule in den Fächern Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik keine schlechtere Note als "Gut", und alle anderen Pflichtgegenstände positiv abgeschlossen hat.
Bei "Befriedigend" in einem oder beiden der oben genannten Pflichtgegenstände kann die Schulkonferenz der Volksschule trotzdem die Eignung für die AHS aussprechen, wenn aufgrund der sonstigen Leistungen zu erwarten ist, dass die Schüler*in den Anforderungen entsprechen wird.
Übertritt von der 4. in die 5. Schulstufe
Aufnahme mit Aufnahmeprüfung
Schüler*innen, die die Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, haben eine Aufnahmeprüfung an der AHS abzulegen. Voraussetzung für die Aufnahme in die AHS bleibt aber, dass das Zeugnis der 4. Klasse positiv sein muss.
Für die Aufnahme von Schüler*innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut und Öffentlichkeitsrecht besuchen, sind jedenfalls Aufnahmeprüfungen vorzunehmen.
Termin der Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfungen finden am Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche des laufenden Schuljahres statt.