Keine Aufnahmsprüfung benötigen Schüler/innen beim Abschluss
- einer AHS mit positivem Abschluss,
- einer MS/WMS, die im Leistungsniveau Standard AHS eine positive Beurteilung vorweisen (bei der Aufnahme in die 1. Klasse eines ORG bleiben die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen außer Betracht.),
- einer MS/WMS, die in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache im Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens „Gut“ beurteilt sind,
- einer MS, WMS, PTS, FMS, die mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen haben,
- einer PTS, die in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau nicht schlechter als mit „Gut“ und in den übrigen Pflichtgegenständen nicht schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt sind,
- einer PTS, FMS ohne Leistungsgruppen, die in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch mit mindestens "Gut" beurteilt sind.
Für die Aufnahme von Schüler/innen, die eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut besuchen, sind jedenfalls Aufnahmeprüfungen für die Aufnahme in die 9. Schulstufe (keine Prüfung ist für die PTS/FMS und die Übergangsstufe des ORGs abzulegen) vorzunehmen.“ – (BMBWF Rundschreiben Nr. 16/2018)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahmevoraussetzungen bildet der §12 Schulpflichtgesetz 1985, der § 3 Abs. 6 und der § 29 Abs. 5 Schulunterrichtsgesetz, sowie § 40 Abs. 3, § 55 Abs. 1, § 68 Abs. 1 und 2 Schulorganisationsgesetz.