Einschreibung für die 1. Klassen der Volksschulen und Sonderschulen

Für die Einschreibung im Schuljahr 2025/26 erhalten die Erziehungsberechtigten im Oktober 2024 alle notwendigen Unterlagen und Information per Post zugestellt.

Alle Kinder, die zwischen dem 2. September 2018 und dem 1. September 2019 geboren wurden, sind im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.

Die Anmeldewoche für Schulneulinge im Schuljahr 2025/26 findet von 11. bis 22. November 2024 statt. Die Anmeldung kann an jeder öffentlichen Volksschule/Sonderschule oder privaten Volksschule/Sonderschule mit dauerhaftem Öffentlichkeitsrecht, nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen. Eine Einschreibung an Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut ist nicht möglich.

Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort. Falls Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung hat, ist dies bei der Einschreibung bekannt zu geben und Befunde mitzubringen.

Mit der Anmeldung an der Wunschschule in diesem Zeitraum werden die Daten der Schulneulinge und der Bedarf an einer Betreuung am Nachmittag erhoben. Die Teilnahme des Kindes ist bei der Terminvereinbarung zu klären.

Sie werden bis Anfang Februar postalisch über den zugeteilten Schulplatz verständigt. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert zwecks des 2. Teils der Einschreibung, der Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin müssen Sie Ihr Kind jedenfalls mitnehmen.

Einen Überblick über die Wiener Schulen erhalten Sie hier.

Bei der Anmeldung im November sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

  1. Meldenachweis: Einladung zur Einschreibung (dieses Schreiben mit ausgefülltem Anmeldeblatt) oder einen aktuellen Meldezettel oder eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)
  2. Geburtsurkunde des Kindes
  3. eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B.: Reisepass)
  4. Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
  5. Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls Sie eine Tagesbetreuung benötigen
  6. Ggf. Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs
  7. Ggf. Befunde bei einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung

Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung

  • Gesetzliche Kriterien für die Schulplatzvergabe: Grundsätzlich gibt es in Wien keine Schulsprengel. Wenn jedoch an einer Schule mehr Kinder angemeldet werden, als Plätze vorhanden sind, müssen die Schulneulinge seitens der Bildungsdirektion nach gesetzlichen Kriterien aufgeteilt werden. Diese Kriterien sind:
    • Geschwisterkind/er am Schulstandort
    • Bedachtnahme auf den Schulweg
    • Räumliche Kapazitäten
    • Schulorganisatorische Erfordernisse
       
  • Ganztägige Betreuung: Nicht an jeder Schule wird eine Betreuung am Nachmittag angeboten. Deshalb sollten Sie angeben, ob und welche Art der Betreuung Sie bevorzugen. Es wird versucht diesen Wunsch vorrangig zu behandeln. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kriterien kann durch die Bildungsdirektion aber auch eine Zuweisung an eine andere Schule, mit einer anderen Form als der bevorzugten Betreuung am Nachmittag, erfolgen. An Schulen ohne schulischer Tagesbetreuung kann am Nachmittag ein öffentlicher oder privater Hort besucht werden.
  • Zweitwunsch: Für den Fall, dass eine Zuteilung an die Wunschschule aufgrund der gesetzlichen Kriterien nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit einen Zweitwunsch einzutragen. Bitte beachten Sie, dass auch für den Zweitwunsch die gesetzlichen Kriterien eingehalten werden müssen und keine Platzgarantie besteht. Die Angabe eines Zweitwunsches hat auch keine Auswirkung auf die Zuteilung an die Wunschschule.
     
  • Kinder mit Beeinträchtigungen: Die Einschreibung kann sowohl in einer Volksschule als auch in einer Sonderschule vorgenommen werden. Sollte Ihr Kind eine sonderpädagogische Betreuung benötigen, kann die Zuteilung zu einer Schule auch zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Inklusionsberatung der Bildungsdirektion für Wien unter inklusion@bildung-wien.gv.at.
     
  • Anmeldung und Aufnahme an Privatschulen: Für die Anmeldung an Privatschulen empfiehlt es sich, schon zu einem früheren Zeitpunkt mit der jeweiligen Direktion Kontakt aufzunehmen. Die meisten Privatschulen in Wien sind konfessionelle Schulen. Aber es gibt auch einige Schulen, die nach einem eigenen System unterrichten. Nicht in allen Fällen werden die Zeugnisse anerkannt. Bei manchen "Alternativschulen" fehlt das Öffentlichkeitsrecht, daher ist eine "Abmeldung zum häuslichen Unterricht" in der Präs/3a-1 Externisten der Bildungsdirektion für Wien erforderlich. 
     
  • Vorzeitige Aufnahme: Kinder, die zwischen dem 2. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, vorausgesetzt, sie sind schulreif und verfügen über die für den Schulbesuch notwendigen Kompetenzen. Die Feststellung der Schulreife erfolgt im Rahmen des zweiten Teils der Einschreibung in der jeweiligen Schule. 

Anmeldung und Aufnahme in die öffentliche Volksschule außerhalb der allgemeinen Einschreibung 

Vor und nach den Schuleinschreibterminen erfolgt die Aufnahme des Schulwunsches und die Schulzuweisung für Schulneulinge und die Kinder aller Schulstufen durch die Abt. Schulplatzvergabe, Tagesbetreuung und Infrastruktur APS. Bitte senden Sie dazu ein E-Mail mit gültigem Meldezettel und Schulwunsch an schulplatz@bildung-wien.gv.at.

Die Informationen zur Einschreibung in weiteren Sprachen finden Sie unter/ further translations of these documents can be found online, here:
https://www.sfz-wien.at/elmig/elmig-downloads