Schulische Inklusion
Schulische Inklusion umfasst ein differenziertes Schulsystem, das allen Kindern und Jugendlichen den Zugang ohne Diskriminierung und Barrieren ermöglicht. Jede:r Schüler:in hat Anspruch auf Förderung durch qualifizierte Pädagog:innen.
Das Bildungssystem ergreift für alle Formen der Diversität sowie für jede Behinderung und Beeinträchtigung angemessene Vorkehrungen, um gleichberechtigten Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Volksschulen und weiterführenden Schulen zu gewährleisten.
Für Kinder, die aufgrund einer physischen oder psychischen Behinderung dem Unterricht in der Volksschule oder Mittelschule beziehungsweise in der Polytechnischen Schule nicht folgen können, werden in Wien verschiedene differenzierte Möglichkeiten des schulischen Unterrichts angeboten.
Inklusive Schulzentren (vormals SPZ bzw. ZIS)
Inklusive Schulzentren sind Kompetenzzentren für Inklusion, Integration und Sonderpädagogik und decken je nach speziellem Standortprofil verschiedene Formen von Diversität ab.
Spezialisierungen von Schulstandorten auf ausgewiesene Behinderungsarten sind möglich, weil alle Schularten und alle Lehrpläne, von der Volksschule, der Mittelschule, der Sonderschule bis zur Polytechnischen Schule in den inklusiven Schulzentren unterrichtet werden können.
Die Klassen können nach verschiedenen Schularten, zum Beispiel auch nach der Schulart Volksschule oder Mittelschule geführt werden.
Sonderschulklassen
Die Sonderschule wird als Schulart in Form von Kleinklassen (z.B. Familienklasse, Aufbaulehrgang, Berufsvorbereitungsjahr uvm. ), angesiedelt an inklusiven Schulzentren gemeinsam mit Regelklassen geführt. In Wien gibt es neun verschiedene Sonderschulsparten, die je nach den Möglichkeiten integrativ bzw. inklusiv mit dem Regelschulsystem verschränkt sind.
Diversität und Inklusion
Diversität ist an jedem Schulstandort gelingend zu gestalten und im Alltag zu verwirklichen. Individuelle Lösungen und Unterschiede müssen immer zum Vorteil des jeweiligen Kindes auf der Basis einer gerechten Institution nach John Rawls gestaltet sein. Die Möglichkeiten richten sich nach dem Gesamtausmaß aller angemessenen Vorkehrungen, gemäß § 2 der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“.
Entscheidend ist, dass keine Ausbildung zu einer Bildungssackgasse wird und im schulischen System immer an den Leistungsstand des Kindes oder des Jugendlichen angeknüpft werden kann. Zahlreiche Nachqualifizierungsmaßnahmen beweisen die Erfolge inklusiver sonderpädagogischer Interventionen, wenn Entwicklungsrückstände der Schüler:innen von speziell ausgebildeten Lehrpersonen in aufbereiteten didaktischen Settings ausgeglichen werden können und individuelle Erfolge, ausgedrückt in den Abschlusszeugnissen mit verschiedenen Berechtigungen, erreicht werden können.
Weitere Auskünfte erteilen die Diversitätsmanager:innen der Bildungsdirektion Wien und die Integrationsberatungsstelle – IBOZ