Tagesbetreuung an einer AHS

Unter Schulen mit Tagesbetreuung sind jene Schulen zu verstehen, an denen neben dem Unterrichtsteil ein Betreuungsteil angeboten wird und bei denen zum Besuch des Betreuungsteiles eine Anmeldung erforderlich ist.

Formen der Tagesbetreuung

Die Tagesbetreuung wird abhängig vom Bedarf der Eltern in getrennter oder verschränkter Form, an vielen Standorten auch in beiden Formen angeboten (Klassen in verschränkter Form sowie Gruppen als reine Nachmittagsbetreuung).

Mit der Tagesbetreuung in getrennter Form ist die Nachmittagsbetreuung nach Abschluss des Unterrichts gemeint. Die Gruppen können aus Schüler*innen verschiedener Klassen und Schulstufen zusammengesetzt sein. Möglich ist eine tageweise Betreuung von bis zu fünf Tagen.

Bei der verschränkten Form wechseln dagegen Unterrichts-, Lern- und Freizeit im Laufe eines ganzen Tages ab. Am Vormittag können ebenso wie am Nachmittag Freizeit- oder Unterrichtszeiten stattfinden. Die Anmeldung gilt in diesem Fall für fünf Tage und immer für die gesamte Dauer, die eine Klasse in verschränkter Form geführt wird. In den AHS-Unterstufen umfasst die Führung als verschränkte Form manchmal zwei Jahre, danach wird eine getrennte Form bzw. Nachmittagsbetreuung angeboten.

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). An der AHS-Unterstufe wird in der Regel nicht zwischen gegenstandsbezogener und individueller Lernzeit unterschieden, sondern die Lernzeit einheitlich geführt.

In der Tagesbetreuung bekommen die Kinder in der Lernzeit Unterstützung durch ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer bei der Bearbeitung von Hausübungen, der Festigung der Lehrinhalte des Unterrichtsteils und individuelle Förderung.

Im Freizeitteil erfolgt die Förderung der kreativen, künstlerischen, musischen und sportlichen Begabungen durch pädagogisch geschultes Personal (Lehrer*innen, Erzieher*innen, Freizeitpädagog*innen etc.)

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die Betreuung mindestens bis 16 Uhr und kann längstens bis 18 Uhr angeboten werden (mit Ausnahme des Freitags, an dem mit Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses Unterrichts- und Lerneinheiten mit 14 Uhr enden können).

Anmeldung

Für die Anmeldung hat die Schulleiter*in eine Frist von mindestens drei Tagen bis längstens einer Woche ab Schulbeginn einzuräumen. In dieser Anmeldefrist muss ein Sonntag liegen. Nach dieser Frist ist eine Anmeldung nur zulässig, wenn dadurch keine zusätzliche Gruppe erforderlich ist.

Die Anmeldung kann sich auf alle Schultage oder auf einzelne Tage der Woche beziehen. Sie gilt nur für das jeweilige Unterrichtsjahr.

Entsprechende Anmeldeformulare liegen in den Schulen auf.

Kosten

Die Tagesbetreuung ist mit Kosten verbunden. Der Elternbeitrag setzt sich aus dem Betreuungsbeitrag für Unterbringung und Betreuung und, wenn Verpflegung angeboten wird, aus dem Verpflegungsbeitrag zusammen.

Der Betreuungsbeitrag beträgt derzeit 88 Euro monatlich bei einer Anmeldung für fünf Tage pro Woche. Bei nur tageweiser Anmeldung des Kindes beträgt der monatliche Betreuungsbeitrag:

  • Bei einer Anmeldung für einen Tag: 26,40 Euro
  • Bei einer Anmeldung für zwei Tage: 35,20 Euro
  • Bei einer Anmeldung für drei Tage: 52,80 Euro
  • Bei einer Anmeldung für vier Tage: 70,40 Euro

Die Beiträge sind zehnmal je Unterrichtsjahr zu entrichten, und zwar jeweils innerhalb der ersten zehn Tage des Monats.

Die Höhe des Verpflegungsbeitrags wird von der jeweiligen Schule festgesetzt.

Möglichkeiten der Ermäßigung des Elternbeitrages

Ein Antrag auf Ermäßigung kann innerhalb eines Monats nach Aufnahme bei der Leitung der Schule eingebracht werden.

 

 

Veröffentlicht am 01.01.2020