Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Unterstützungen sind soziale Bedürftigkeit und die Staatsangehörigkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Wer hat Anspruch auf welche Beihilfen?
- Schulbeihilfe: Schüler*innen einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe
- Heim- und Fahrtkostenbeihilfe: Schüler*innen einer polytechnischen Schule, einer mittleren oder höheren Schule ab der 9. Schulstufe
- Besondere Schulbeihilfe: Schüler*innen einer höheren Schule für Berufstätige
- Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen: Schüler*innen an AHS und BMHS
- Betreuungs- und Nächtigungsbeitrag: Schüler*innen an AHS mit ganztägiger Schulform sowie Schülerheime
- Ermäßigung von Elternbeiträgen für Kinder in Übungskindergärten: Kinder in Übungskindergärten
Antragsformulare und Merkblätter für die Schülerbeihilfen liegen in den Schulen auf.
Kontakt
E-Mail: schulbeihilfen@bildung-wien.gv.at
Bei Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte zu den telefonischen Bearbeitungszeiten (Dienstag 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 12.30 bis 15.30 Uhr) oder per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin. Die Kontaktdaten finden sich auf dem Schreiben, das Sie erhalten haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMBWFs.