Schülerbeihilfe der Bildungsdirektion für Wien

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Unterstützungen sind soziale Bedürftigkeit und die Staatsangehörigkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller.

 


Wer hat Anspruch auf welche Beihilfen?

  • Schulbeihilfe: Schüler*innen einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe
  • Heim- und Fahrtkostenbeihilfe: Schüler*innen einer polytechnischen Schule, einer mittleren oder höheren Schule ab der 9. Schulstufe
  • Besondere Schulbeihilfe: Schüler*innen einer höheren Schule für Berufstätige
  • Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen: Schüler*innen an AHS und BMHS
  • Betreuungs- und Nächtigungsbeitrag: Schüler*innen an AHS mit ganztägiger Schulform sowie Schülerheime
  • Ermäßigung von Elternbeiträgen für Kinder in Übungskindergärten: Kinder in Übungskindergärten

Antragsformulare und Merkblätter für die Schülerbeihilfen liegen in den Schulen auf.

Kontakt

E-Mail: schulbeihilfen@bildung-wien.gv.at

Bei Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte zu den telefonischen Bearbeitungszeiten (Dienstag 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 12.30 bis 15.30 Uhr) oder per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin. Die Kontaktdaten finden sich auf dem Schreiben, das Sie erhalten haben.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMBWFs.