Wie bewerbe ich mich?
Mittels Online-Bewerbung über das Bewerberportal im Frühjahr. (Bewerbung-Online)
Wann kann ich mich wieder bewerben?
Die Bewerbungsfrist ist ab März auf der Homepage bekanntgegeben; üblicherweise ist der Bewerbungszeitraum Ende April/Anfang Mai.
Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht zurückziehen, bleibt sie für das ganze Schuljahr aufrecht, auch wenn Sie nicht gleich eine Stelle bekommen.
Kann ich mich in mehreren Bundesländern/Bildungsdirektionen bewerben?
Ja. Der Zeitraum der Ausschreibung ist in allen Bildungsdirektionen gleich.
Muss ich mich neu registrieren, wenn ich mich schon einmal beworben habe?
Nein, nur wenn Sie sich zuletzt für das Schuljahr 18/19 oder früher beworben haben, da die ehemals hochgeladenen Daten aus Datenschutzgründen gelöscht werden mussten. Wenn Sie letztes Jahr zugestimmt haben, dass die Daten zukünftig gespeichert werden dürfen, können Sie heuer darauf zurückgreifen.
Für welche Stellen kann ich mich grundsätzlich bewerben?
Sie können nur Fächer unterrichten, für die Sie eine entsprechende Ausbildung/ ein entsprechendes Studium vorweisen können. Wenn Sie z.B. Deutsch und Geschichte studiert haben und in Ihrer Freizeit gerne Mathematik betreiben, können Sie sich für Deutsch und Geschichte, nicht aber Mathematik bewerben
Dies gilt ebenso für Personen mit einem Quereinstiegs-Zertifikat, Sie können sich nur für Gegenstände bewerben, die auf Ihrem Zertifikat angeführt sind.
Muss ich mich für das Unterrichtspraktikum auch online innerhalb der Frist bewerben?
Nein, das Unterrichtspraktikum gibt es nicht mehr.
Muss ich mich für die Induktionsphase auch online innerhalb der Frist bewerben?
Die Induktionsphase beginnt automatisch mit der ersten Anstellung als Lehrer*in. Sie müssen sich also für eine freie Stelle bewerben.
Die Unterrichtseinheiten sind berufsbegleitend bzw. die Einführungsveranstaltungen vor Dienstantritt zu besuchen. Es besteht die Möglichkeit erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen (im Rahmen des Studiums) für die Induktionsphase anrechnen zu lassen.
Beginnen alle neu Angestellten mit der Induktionsphase?
Nein, wenn Sie schon ein Unterrichtspraktikum absolviert haben, die Induktionsphase als LandesvertragslehrerIn erfolgreich abgeschlossen haben. oder eine mindestens einjährige Lehrpraxis im Ausmaß einer Vollbeschäftigung oder einer Teilbeschäftigung von mindestens 25 Prozent an einer oder mehreren Schulen in Österreich oder dem EWR nachweisen können, beginnen Sie ohne Induktionsphase zu unterrichten.
Kann ich mich auch für Tagesbetreuungsstunden bewerben?
Grundsätzlich dürfen aufgrund der aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen nur Personen im alten Dienstrecht oder Freizeitpädagog/inn/en uneingeschränkt im Rahmen der Tagesbetreuung an den Schulen eingesetzt werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Stellenausschreibungen als Freizeitpädagog/in im Bereich Verwaltungspersonal, die Sie ebenfalls im Portal bewerbungonline finden. Das Gehalt als Freizeitpädgogin/als Freizeitpädagoge beträgt für 20 Stunden/Woche mind. € 1.137 - im Monat.
Der Einsatz von PD-Lehrkräften in der Tagesbetreuung ist derzeit übergangsweise möglich.
Was ist, wenn ich mehrere Zusagen bekomme?
Sie entscheiden, welche Stelle Sie annehmen möchten. Wenn es sich um Stellen aus mehreren Bundesländern handelt, informieren Sie bitte die andere(n) Bildungsdirektion(en) , dass Sie nicht mehr zur Verfügung stehen, daSie bereits eine Stelle angenommen haben.
Sie können im Zuge des Bewerbungsprozesses schon bis zu drei Wunschschulen markieren. Sollte sich daraus eine eindeutige Zuordnung ergeben, werden Sie ohne weitere Nachfrage Ihrer Wunschschule zugeteilt.
Was geschieht, wenn ich eine Zuweisung bekomme und diese aber ablehne?
Wenn Sie die Stelle nicht annehmen, gilt Ihre Bewerbung als zurückgezogen. Sie kommen dann auch nicht mehr für andere Stellen für das Schuljahr in Betracht.
Was bedeutet es, wenn ich eine Absage bekomme?
Wenn Sie eine Absage erhalten, bedeutet das, dass Sie zu diesem Zeitpunkt für keine ausgeschriebene Stelle ausgewählt wurden. Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht zurückziehen, bleibt sie für das ganze Schuljahr aufrecht (siehe auch Warteliste). Für das nächste Schuljahr müssen Sie sich erneut bewerben.
Gibt es so etwas wie eine Warteliste?
Ja. Alle Bewerber/innen, die im ersten Moment keine Stelle bekommen haben und ihre Bewerbung nicht zurückziehen, bleiben im Bewerbungspool und können im Laufe des Schuljahres noch für kurzfristig auftretenden Bedarf (z.B. Vertretung für längeren Krankenstand, Karenzvertretung, …) eingesetzt werden.
Wann erfahre ich, ob ich eine Stelle bekommen habe?
Nach dem Bewerbungszeitraum wählen die Schulleitungen aus dem Bewerbungspool Bewerber/innen aus und reihen sie. und bekommen eine schriftliche Benachrichtigung. Bei etwaigen Unklarheiten nimmt die Bildungsdirektion Wien telefonischen Kontakt mit Ihnen auf Im Zuge des Bewerbungsprozesses können Sie selbst bis zu drei Wunschstellen markieren. Ergibt sich daraus eine eindeutige Zuordnung (Ihre Erstreihung ist ident mit der der Schule) werden Sie ohne weitere Nachfrage Ihrer Wunschschule zugeteilt. Werden Sie nach Ihrer Bewerbung zu keinem Bewerbungsgespräch an die Schule eingeladen, ist es unwahrscheinlich, dass Sie erstgereiht wurden. Sie bleiben in Evidenz, sollten im Laufe des Schuljahres Stunden frei werden (längere Krankenstandsvertretungen, Karenzvertretungen, …)
Warum habe ich bis jetzt noch keine Rückmeldung zu meiner Bewerbung erhalten?
Da es mehrere tausend Bewerber/innen pro Schuljahr gibt, kann es einige Zeit dauern bis alle Bewerbungsgespräche an den Schulen und die Meldung an die Bildungsdirektion Wien abgeschlossen sind. Grundsätzlich sendet die Personalabteilung die Zuweisungen und Absagen von Ende Juni bis Mitte August aus.
Warum werden manche Bewerber*innen nicht für die Direktionen freigeschaltet?
Grundsätzlich werden nur jene Bewerber/innen für die Schulen freigeschaltet, die alle Anstellungserfordernisse erfüllen (§38 VBG bzw.§90a VBG und §203h BDG). Dies liegt jedenfalls dann vor, wenn der Bewerber bzw. die Bewerberin ein abgeschlossenes Lehramtsstudium vorweisen kann. Aufgrund der aktuellen Lage werden für das Schuljahr 2023/2024 auch Quereinsteiger/innen mit Zertifikat und Lehramtsstudent/innen mit über 120 ETCS freigeschalten.
Wie erfüllt man „alle Anstellungserfordernisse“?
Für die Erfüllung aller Anstellungserfordernisse in pd muss ein abgeschlossenes Lehramtsstudium vorliegen. Für das „Lehramt alt“ bedeutet das das Vorliegen des Magisterbescheids, für das „Lehramt neu“ (Allgemeinbildung – Bachelor/Master) bis 2029 das Vorliegen zumindest eines Bachelorabschlusses.
Was muss ich tun, wenn ich keinen österreichischen Abschluss haben?
a) Wenn Sie einen Lehramtsabschluss in einem EU-Land erworben haben, wenden Sie sich an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bezüglich der Bewertung Ihres akademischen Grades.
Bewertung von Hochschulqualifikationen · AAIS · ENIC NARIC AUSTRIA
b) Wenn Sie einen Abschluss im "außereuropäischen Raum" erworben haben, ist eine Nostrifizierung notwendig. Hinweis: Ein Abschluss in Germanistik kann üblicherweise nicht nostrifiziert werden.
Wie verbindlich ist die ausgeschriebene Stundenanzahl?
Die ausgeschriebene Stundenanzahl entspricht dem tatsächlichen Bedarf zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der provisorischen Lehrfächerverteilung und kann aus organisatorischen Gründen (z.B. Wegfall von Teilungen durch geringere Schülerzahlen) zu Schulbeginn noch abgeändert werden. Ausgeschriebene Teillehrverpflichtungen (weniger als 22 Std) werden normalerweise nicht mehr gesplittet.
Kann ich gleich einen unbefristeten Vertrag bekommen?
Ihr Vertrag ist ab erstmaliger Anstellung für das Schuljahr befristet. Eine kürzere Frist gibt es nur, wenn es bei der Ausschreibung explizit angegeben wurde.
Habe ich noch ein Wahlrecht in Bezug auf das alte/neue Dienstrecht?
Nein, seit dem Schuljahr 2019/20 können Neuanstellungen nur mehr im neuen Dienstrecht PD erfolgen.
Wie kann ich Dokumente nachreichen?
Wenn Sie von der Bildungsdirektion für Wien dazu aufgefordert werden, können Sie fehlende Dokumente über das Bewerbungsportal nachreichen. Wenn Sie keine solche Aufforderung erhalten, aber trotzdem fehlende Dokumente nachreichen möchten, senden Sie fehlende Dokumente nach Abschicken Ihrer Bewerbung
- für AHS an: office@bildung-wien.gv.at
- für BHMS an: office@bildung-wien.gv.at
Ein nachträgliches Hochladen ins Bewerbungsportal hat nicht zur Folge, dass Ihr Akt aktualisiert wird. Hier findet keine Synchronisierung mehr statt. (Im Portal stehen nachträglich hochgeladene Dokumente nur für zukünftige Bewerbungen zur Verfügung, wenn Sie die Speicherung Ihrer Daten erlaubt haben. Die MitarbeiterInnen der Bildungsdirektion Wien haben keinen Zugriff darauf.)