"Ausbildung bis 18"

 

In Österreich gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Das bedeutet, dass alle Jugendlichen unter 18
Jahren nach der Schulpflicht eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen müssen.

Ziel ist, alle jungen Menschen besser auf das spätere Arbeitsleben vorzubereiten.
 

Informationen zu schulischen Ausbildungsmöglichkeiten erhalten Sie in der Schulinfo der Bildungsdirektion für Wien.

 

Nähere Informationen zu den nicht-schulischen Ausbildungsmöglichkeiten bzw. weitere Beratungsstellen finden sich unter:

Nutzen Sie auch die Informationsmessen, die in Kooperation mit der Bildungsdirektion veranstaltet werden!

L14 (Wohin mit 14? Schule oder Lehre)

 

Veröffentlicht am 01.01.2020