Externistenprüfung - Vorgangsweise für die Zulassung

Für sämtliche Externistenprüfungen, die über den Lehrplan einer Allgemein bildenden höheren Schule (AHS) im Amtsbereich der Bildungsdirektion für Wien abgelegt werden, ist das Ansuchen um Zulassung an das Referat für Externistenangelegenheiten zu richten.

Vor der Abgabe des Ansuchens um Zulassung nehmen Sie bitte zur Information und Beratung persönlich mit dem Referat für Externisten Kontakt auf. Fragen und Unklarheiten zu Ihrem Anliegen werden vom Referat für Externisten geklärt. Wenden Sie sich nicht vor Abgabe des Ansuchens an eine eventuelle Prüfungskommission.

Per Fax geschickte Anträge und Ansuchen können aufgrund der erforderlichen Vorlage der Originalzeugnisse nicht akzeptiert werden.

Zulassungsdekret

Nach Eintreffen Ihres Ansuchens im Referat für Externisten erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und Informationen über die für Sie zuständige Prüfungskommission. Das für eine Anmeldung bei der Prüfungskommission notwendige Zulassungsdekret wird von der Bildungsdirektion an Sie per RSb-Brief übermittelt.

Erst mit Ihrem Zulassungsdekret können Sie sich bei der Prüfungskommission für einen Prüfungstermin anmelden. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung der Anmeldeschluss noch nicht abgelaufen sein darf. Informationen darüber erhalten Sie an der Prüfungskommission.

AHS-Prüfungskommissionen

Gebühren

Jedes Ansuchen um Zulassung muss vergebührt werden.

Für das Ansuchen: 14,30 Euro
Für jede erforderliche Beilage (zum Beispiel Zeugnisse): je 3,90 Euro

Die Gebühren können im Referat für Externisten bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Ansuchen um Abmeldung eines schulpflichtigen Kindes zum häuslichen Unterricht oder zum Besuch von Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht sind nicht zu vergebühren.

Veröffentlicht am 01.01.2020