Schulveranstaltungen dienen der Ergänzung
des lehrplanmäßigen Unterrichts durch:
Unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben, zum Beispiel durch:
- Betriebserkundungen
- Andere Begegnungen mit der Arbeitswelt
- Wettbewerbe
- Museumsbesuche
- Besuch von politischen Einrichtungen
- Besuch von Ausstellungen und Bühnenaufführungen
- Veranstaltung zur Vermittlung einer praxisnahen Berufsorientierung
- Kontakte mit ausländischen Partnern
- Förderung der musischen Anlagen der Schüler*innen (insbesondere musikalische Veranstaltungen)
- Körperliche Ertüchtigung der Schüler*innen (wie durch Wanderungen und Sportwochen)
Schulveranstaltungen sind schulautonom vorzubereiten und durchzuführen. Dabei sind auch gemeinschaftserzieherische Aufgaben wahrzunehmen.
Veröffentlicht am 29.01.2020