Diese Form der Externistenprüfung dient dazu, einen Gegenstand oder mehrere Gegenstände, den oder die man in der Schule nicht absolviert hat, auf dem Externistenweg nachzuholen. Ebenso kann man einen Gegenstand oder mehrere Gegenstände, die man negativ abgeschlossen hat, nachträglich positiv abschließen. Dies ist für Gegenstände einer oder mehrerer Schulstufen einer Schulart möglich. Dadurch ist ein nachträglicher positiver Abschluss von Schulstufen oder, als Zusatzprüfung, das Erlangen der Hochschulreife möglich. Nachholen eines UnterrichtsgegenstandesEine Zusatzprüfung als Nachweis über die positive Absolvierung eines Gegenstandes gemäß Universitätsberechtigungsverordnung für Absolventinnen und Absolventen einer Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung, zum Beispiel das Latinum Zum nachträglichen positiven AbschlussWeist das letzte Jahreszeugnis eine oder mehrere negative Noten auf, so kann man in diesem Gegenstand, beziehungsweise in diesen Gegenständen nach Ablauf eines Jahres, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses, zu einer Externistenprüfung antreten. Handelt es sich um den positiven Abschluss der 5. bis 8. Schulstufe der allgemein bildenden höheren Schule, so ist auch die Möglichkeit der Ablegung der Prüfung an einer Externistenprüfungskommission über den Lehrplan der Neuen Mittelschule bzw. einer Prüfung Zulassungserfordernisse für die ZusatzprüfungFür die Zulassung zur Zusatzprüfung ist eine positiv abgeschlossene Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung Voraussetzung. Falls die Reifeprüfung nicht in Österreich abgelegt worden ist, ist ein Bescheid der Universität notwendig. |
Externistenprüfung über den Lehrstoff einzelner Unterrichtsgegenstände
Veröffentlicht am 01.01.2020