Der Sinn der Externistenprüfungen liegt in der Möglichkeit, den Bildungsstand und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, indem man einen höherwertigen Abschluss anstrebt, als man im Regelschulwesen erreichen konnte.
Wie sich die Kandidat/innen den Stoff erarbeiten, ist ihnen selbst überlassen, zum Beispiel Selbststudium, private Nachhilfe, Besuch einer privaten Maturaschule und so weiter. Die Prüfungen werden dann vor einer Prüfungskommission an einer öffentlichen Schule abgelegt. Die Art der Vorbereitung hat keine Auswirkung auf die Prüfungen.
- Externistenprüfungen, die zur Hochschulreife führen
- Zulassungen zur Externistenreifeprüfung nach dem Lehrplan der AHS
- Berufsreifeprüfungen nach dem Lehrplan der AHS
- Nachträgliche Absolvierung von Unterrichtsgegenständen
- Externistenprüfung über den Lehrstoff einzelner Unterrichtsgegenstände (nachträglicher positiver Abschluss von Schulstufen oder Zusatzprüfungen zur Erlangung der Hochschulreife)
- Sonderformen
- Nostrifikationen nach dem Lehrplan der AHS
Die Studienberechtigungsprüfung wird an der Institution abgelegt, die danach besucht werden soll, zum Beispiel an einer bestimmten Fachhochschule oder Universität. Nähere Auskünfte erteilt daher nur die Institution, die nach Ablegung der Studienberechtigungsprüfung besucht werden soll.
Den Amtsweg für die Zulassung der wichtigsten Externistenprüfungen finden Sie auch im Virtuellen Amt der Stadt Wien beschrieben.
Virtuelles Amt
- Bildung - Zulassung zu Externistenprüfungen, Berufsreifeprüfung, Abmeldung zum häuslichen Unterricht, ...