Für sämtliche Externistenprüfungen, die über den Lehrplan einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) im Amtsbereich der Bildungsdirektion für Wien abgelegt werden, ist das Ansuchen um Zulassung an das Referat für Externistenangelegenheiten zu richten.
Vor Abgabe des Ansuchens um Zulassung wird empfohlen, zur Information und Beratung persönlich mit dem Referat für Externisten Kontakt aufzunehmen. Fragen und Unklarheiten zu Ihrem Anliegen werden vom Referat für Externisten geklärt. Wenden Sie sich nicht vor Abgabe des Ansuchens an eine eventuelle Prüfungskommission.
Per Fax oder E-Mail geschickte Anträge und Ansuchen können aufgrund der erforderlichen Vorlage der Originalzeugnisse sowie der Bearbeitungsgebühr, welche bei der Amtskassa zu entrichten ist, nicht akzeptiert werden.
Zulassungsdekret
Nach Eintreffen Ihres Ansuchens im Referat für Externisten erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und Informationen über die für Sie zuständige Prüfungskommission. Das für eine Anmeldung bei der Prüfungskommission notwendige Zulassungsdekret wird von der Bildungsdirektion an Sie per RSb-Brief übermittelt.
Erst mit Ihrem Zulassungsdekret können Sie sich bei der Prüfungskommission für einen Prüfungstermin anmelden. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung der Anmeldeschluss noch nicht abgelaufen sein darf. Informationen darüber erhalten Sie an der Prüfungskommission.
Gebühren
Jedes Ansuchen um Zulassung muss vergebührt werden.
Für das Ansuchen: 14,30 Euro
Für jede erforderliche Beilage (zum Beispiel Zeugnisse): je 3,90 Euro
Die Gebühren sind direkt vor Ort bei der Amtskassa (Bar oder Bankomatkarte) zu entrichten.
Ansuchen um Abmeldung eines schulpflichtigen Kindes zum häuslichen Unterricht beziehungsweise zum Besuch von Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht sind nicht zu vergebühren.