Berufsreifeprüfung in Wien - Allgemeine Informationen

Herzlich willkommen zu den Informationsseiten der Bildungsdirektion Wien zur Berufsreifeprüfung!

 

Wir informieren Sie hier über die Berufsreifeprüfung an unseren Schulen mit BRP-Prüfungskommission in Wien.

 

 

Wenn Sie sich für diese Möglichkeit der Erlangung einer Reifeprüfung entscheiden, dann

  • lesen Sie alle Punkte gut durch,
     
  • füllen Sie das Zulassungsformular, das auch gleichzeitig das Ansuchen ist, aus,
     
  • entscheiden Sie dann erst, welche Zulassungsschule Sie bevorzugen und an welcher Erwachsenenbildungseinrichtung
    Sie vielleicht Lehrgänge besuchen möchten.

Viel Freude bei der Wahl und Umsetzung Ihres Weges zur Reifeprüfung!

Die Berufsreifeprüfung, kurz BRP genannt, ermöglicht Personen mit einer beruflichen Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, Abschluss
einer mittleren berufsbildenden Schule, Meisterprüfung oder entsprechende Berufserfahrung) den Zugang zum Studium an Universitäten
und Fachhochschulen.

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, sind grundsätzlich vier Prüfungen abzulegen, zumindest eine von diesen vier
Prüfungen MUSS an einer öffentlichen Schule mit Externistenprüfungskommission (ist gleichzeitig auch die Berufsreifeprüfungskommission)
abgelegt werden. Bis zu drei Prüfungen können an einer anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtung gemacht werden. Dafür ist jedoch der
Besuch des Lehrganges dort notwendig. Eine Liste mit Anbietern in Wien finden Sie im Downloadbereich.
Manchmal können auch Prüfungen entfallen oder anerkannt werden, zum Beispiel wenn Sie bereits eine Meisterprüfung abgelegt haben
oder bestimmte Prüfungen der Studienberechtigung vorweisen können. Details finden Sie unter den nachfolgenden Punkten.

BEVOR Sie Prüfungen ablegen können, müssen Sie aber an einer für Sie passenden Schule eine Zulassung erhalten. Diese Schule ist
dann für die Prüfung der Voraussetzungen, Zulassung und - bei erfolgreichem Abschluss aller vier Prüfungen - für die Zeugnisausstellung
verantwortlich.

ACHTUNG: Wurden Sie einmal von einer Schule mit BRP-Prüfungskommission zugelassen,
so kann diese nicht mehr gewechselt werden.

 

 

Veröffentlicht am 17.06.2020