- Ich bin noch nicht fertig mit meiner Lehre. Kann ich trotzdem mit der BRP beginnen?
Ja. Sie können bereits zur BRP zugelassen werden und Prüfungen ablegen, allerdings ist dies dann eine "bedingte Zulassung" und
Sie müssen vor Antritt zur letzten Teilprüfung alle Voraussetzungen nachweisen.
- Ich bin noch nicht 19 Jahre alt. Kann ich trotzdem mit der BRP beginnen?
Ja. Sie können bereits zur BRP zugelassen werden und Prüfungen ablegen, allerdings ist dies dann eine "bedingte Zulassung" und
Sie müssen vor Antritt zur letzten Teilprüfung nachweisen, dass Sie den 19. Geburtstag bereits hatten. Ein Antritt ist ausnahmslos
erst nach dem 19. Geburtstag möglich.
- Kann ich nach erfolgter Zulassung noch die Zulassungsschule ändern?
Nein, das können Sie nicht. Maximal können Sie nach erfolgter Zulassung noch den Entfall einer Prüfung nachtragen lassen
(betrifft Fremdsprache und Fachbereich). Alles andere gilt laut Zulassungsbescheid und ist nicht änderbar! Daher überlegen
Sie sich sehr gut, welche Prüfungen Sie wann, in welcher Form und wo ablegen wollen!
- Bei der Zulassung habe ich Englisch mündlich gewählt. Noch vor dem ersten Antritt habe ich aber festgestellt, dass ich
schriftlich eigentlich besser bin. Kann ich noch einmal ändern?
Nein die Wahl ob Englisch schriftlich oder mündlich ist verpflichtend bei der Zulassung abzugeben. Eine Änderung ist nach
erfolgter Zulassung NICHT mehr möglich.
- Bei der Zulassung habe ich eine Projektarbeit beim Fachbereich gewählt. Noch vor dem ersten Antritt habe ich aber
festgestellt, dass ich schriftlich eigentlich besser bin. Kann ich noch einmal ändern?
Nein die Wahl ob Fachbereich schriftlich oder als Projektarbeit ist verpflichtend bei der Zulassung abzugeben. Eine Änderung
ist nach erfolgter Zulassung NICHT mehr möglich.
- Stimmt es, dass Teilprüfungen zur BRP zentral erstellt werden, wie die reguläre Reife- und Diplomprüfung?
Ja, aber nicht alle: Deutsch und die Prüfungen aus zum Beispiel Englisch oder Französisch schriftlich werden zentral vorgegeben.
Mathematik schriftlich und bei Bedarf die Kompensationsprüfung sind ebenfalls zentral. Die Termine sind somit ebenfalls
vorgeschrieben. Infos zu diesen Prüfungen und Terminen, sind unter
https://www.matura.gv.at/weitere-pruefungsformate/zweiter-bildungsweg
zu finden.
- Was ist eine Kompensationsprüfung?
Wurde die schriftliche Mathematik Teilprüfung nicht bestanden, so hat man die Möglichkeit sich zur Kompensationsprüfung
anzumelden. Diese ist mündlich, zentral vorgegeben und findet zirka 2-3 Wochen nach dem schriftlichen Termin statt. Aus
beiden Noten ergibt sich eine Gesamtnote. Bestenfalls ist eine Gesamtnote Befriedigend erreichbar.
- Welche Möglichkeiten gibt es, nach Abschluss einer 3-jährigen Fachschule zum Beginn eines Studiums zugelassen zu werden?
Die berufsbildenden Schulen bieten Aufbaulehrgänge an, die in einem schulisch betreuten Rahmen innerhalb von drei
Schuljahren zur Reife- und Diplomprüfung samt Studienberechtigung führen. In öffentlichen Schulen ist dafür kein Schulgeld
zu entrichten. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit eine Abendschule zu besuchen oder eine Studienberechtigungsprüfung
zu absolvieren. Die Website bildung-wien.gv.at gibt hier viele Informationen. Oder Sie melden sich nach der bestandenen
Abschlussprüfung zur Berufsreifeprüfung an. Die letzte BRP Teilprüfung können Sie aber erst ablegen, wenn Sie 19 Jahre alt sind.
- Ich habe mich bei einer Erwachsenenbildungseinrichtung zur BRP angemeldet und werde demnächst dort Prüfungen ablegen.
Wann muss ich mich bei der Zulassungsschule anmelden?
Sie dürfen KEINE Prüfungen an einer Erwachsenenbildungseinrichtung ablegen, bevor Sie nicht eine ZULASSUNG an einer
öffentlichen Schule haben! BITTE unbedingt vorher die Zulassung organisieren! Achtung eine Zulassung ist ein „Rechtsakt“
der durchaus Zeit benötigt. Viele Dokumente müssen Ihrerseits vorgelegt werden und die Zulassungsschule muss diese
überprüfen, bevor ein rechtsgültiger Bescheid ausgestellt werden kann. Nehmen Sie daher schon bei Buchung eines Kurses
bei einer Erwachsenenbildungseinrichtung Kontakt mit der Zulassungsschule auf. Zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ist
es sicherlich zu spät.
- Bei der Beratung an der Erwachsenenbildungseinrichtung wurde ein bestimmter Fachbereich angedacht. Die Zulassungsschule
ist damit aber nicht einverstanden.
Die Zulassungsschule entscheidet auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit Ihnen, welcher
Fachbereich passend ist. Nur das zählt! Buchen Sie keinen Fachbereich fix, bevor Sie nicht einen gültigen Zulassungsbescheid
in den Händen halten oder sicher sind, dass der Fachbereich genehmigt wird.
- Ich habe eine Handelsschule besucht und möchte den Fachbereich Betriebswirtschaft und Rechnungswesen machen. Muss ich
dann unbedingt an einer HAK um die Zulassung ansuchen?
Geprüft wird an den Zulassungsschulen nach dem Lehrplan der jeweiligen Schule. An Höheren Schulen für Wirtschaft,
Tourismus oder Mode heißt das, dass sowohl in Betriebswirtschaft als auch in Rechnungswesen wesentliche Teile aus
dem Bereich TOURISMUS oder MODE kommen können. Diese Teile müssen Sie dann natürlich nachlernen, da diese
nicht im Lehrplan einer Handelsschule vorkommen.
- Ich komme aus einer Fachschule für Technik und überlege Englisch mündlich an der Zulassungsschule zu machen. Muss ich dann eine
HTL als Zulassungsschule wählen?
Es gilt wieder, geprüft wird nach dem Lehrplan der jeweiligen Zulassungsschule und da können je nach Schultyp im
Fach Englisch "Topics" vorkommen, die in einer Fachschule für Technik nicht unterrichtet werden. Sie müssten sie
alle nachlernen.
- Ich habe leider die Teilprüfung aus Deutsch an der Erwachsenenbildungseinrichtung nicht bestanden. Kann ich die Wiederholung
an der Zulassungsschule machen?
Es gilt, dass negative Teilprüfung dort zu wiederholen sind, wo sie das erste Mal absolviert wurden und auch in
dieser Form. Das heißt für Sie, dass Sie Deutsch wieder an der Erwachsenenbildungseinrichtung ablegen müssen.
Es stehen Ihnen drei Wiederholungen zu immer nach Ablauf von zwei Monaten.
- Ich habe leider die Teilprüfung aus Englisch mündlich an der Zulassungsschule nicht bestanden. Kann ich die Wiederholung nun schriftlich machen?
Nein immer in der Form, in welcher auch der erste Antritt war. Das heißt auch die weiteren Antritte sind mündlich
abzulegen an der Zulassungsschule.