Für das Zulassungsgespräch ist ein Termin telefonisch mit
dem jeweiligen Standort zu vereinbaren.
Folgendes wird bei der Zulassung an unseren BRP Standorten
geprüft und muss mittels anerkannter Dokumente nachgewiesen werden.
- Wohnort bzw. Ausbildungsort
- Geburtsdatum, denn die letzte Teilprüfung zur BRP darf erst nach Vollendung des 19. Lebensjahres durchgeführt werden
- Zeugnisse/Bestätigungen über den Entfall von Teilprüfungen
- Zeugnisse/Bestätigungen über Anerkennung von Teilprüfungen
- Festlegung, welche Prüfungen an der Schule und welche an einem Lehrgang absolviert werden
- Festlegung der Art der Prüfung (schriftlich/mündlich etc.) in den vier Fächern - Achtung: Aus organisatorischen Gründen bietet nicht jede
Schule jede Variante an! - Voraussichtlicher Antrittstermin zu Prüfungen an der Zulassungsschule – WICHTIG, damit Sie bereits bei der Zulassung über Engpässe
bei Prüfungsterminen informiert werden und dementsprechend umdisponieren könnten und eine Zulassungsschule wählen, die vielleicht
mehr Kapazitäten hätte.
DOKUMENTE für das ZULASSUNGSGESPRÄCH
Bitte alle Dokumente im Original und als Kopie zum Zulassungsgespräch mitnehmen. Für Dokumente in einer Fremdsprache
benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung.
- ZULASSUNGSFORMULAR - Zulassung an Schulen in Wien - bitte hier downloaden, elektronisch ausfüllen und ausgedruckt zum
Zulassungsgespräch mitnehmen. - Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- Namensänderungsdokumente (Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde)
- Zeugnisse/Bestätigungen zu Ihren Ausbildungen, Berufszeiten und derzeitigem Berufsbild (für Fachbereichswahl, auch mitzunehmen,
wenn Sie diesen bei einer Erwachsenenbildungseinrichtung machen) - Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
- Passfoto (optional, bitte beim Standort nachfragen)
- Zahlung der Zulassungsgebühren (zirka € 30,--; Zahlungsmethoden bitte bei der jeweiligen Zulassungsschule nachfragen)
ZULASSUNGSBESCHEID
Wenn Sie alles korrekt ausgefüllt und das Zulassungsformular bei der Zulassungsschule eingereicht haben, erhalten Sie nach ein bis
zwei Wochen einen ZULASSUNGSBESCHEID bzw. können diesen bei der Zulassungsschule abholen. Mit einem positiven
Zulassungsbescheid können Sie beginnen Prüfungen der BRP abzulegen!
TIPP: Bitte überprüfen Sie diesen Zulassungsbescheid sehr genau und fragen Sie bei der Zulassungsschule nach, wenn Sie etwas nicht nachvollziehen können.
WIDERSPRUCH
Gegen die Entscheidung der Zulassungsschule ist ein Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb von zwei Wochen mit einem
begründeten Widerspruchsantrag bei der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden der Prüfungskommission einzubringen.
Gegen die Entscheidung der zuständigen Schulbehörde ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig.